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TippspielKommentar: Legitime Kontrolle
Körperscanner auf Flughäfen, Speicherung des Telefon- und Internetverkehrs auf Vorrat, zentrales Datenregister über Arbeitnehmer: Die Liste der Zumutungen, die der Bürger für mehr Sicherheit und eine effiziente Verwaltung schlucken muss, wird lang und länger. Das Kontenabrufverfahren der Finanz- und Sozialbehörden gehört nicht dazu. Die Zahlen mögen das Vorurteil befeuern, der gläserne Steuerzahler befinde sich im Würgegriff des Fiskus – mit der Realität hat das nicht viel zu tun.
Diese Form der Kontrolle ist legitim. Denn es gibt Steuerhinterziehung, und es gibt den Missbrauch von Sozialleistungen. Beides schädigt diejenigen, die sich an die Regeln halten. Deshalb muss der Staat notfalls herausfinden können, ob ein Bürger wirklich nur über jenes Konto verfügt, das er angibt. Nicht jeder staatliche Kontrollversuch darf als Frontalangriff auf die Freiheit des Einzelnen missverstanden werden.
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