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TippspielPflegeheime erhalten vom Sommer an Schulnoten
In der Pflege tut sich was, denn Schlagzeilen über Missstände in Heimen haben die Öffentlichkeit und Politik aufgerüttelt. Daher beschloss der Bund mit der Pflegereform vom Juli 2008 eine häufigere Überprüfung, beginnend im Januar dieses Jahres. Erstmals sollen die Ergebnisse im Internet veröffentlicht werden.
Zuständig für die Umsetzung des Gesetzes sind die Pflegekassen und ihre Verbände in den Bundesländern. Was in Niedersachsen geschieht, erläuterte kürzlich in Hannover Jörg Niemann, Leiter der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen.
Die Reform sieht vor, dass die Experten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung jede Pflegeeinrichtung bis 2010 mindestens einmal prüfen und danach jährlich. Für Niedersachsen bedeutet das 2700 Prüfungen im Jahr – bei 1500 Pflegeheimen (einschließlich der teilstationären) und 1200 ambulanten Diensten. Hinzu kommen Wiederholungsprüfungen, um festzustellen, ob ein Heim schwere Mängel behoben hat.
Bisher ging der Medizinische Dienst vorwiegend Beschwerden wie beispielsweise dem Wundliegen oder unzureichender Inkontinenzversorgung nach. Außerdem machten die Pflegeexperten Stichproben in den Heimen. Künftig prüfen sie flächendeckend und damit sechsmal so viel wie bisher. Diese Zunahme der Kontrollen kann nur mit mehr Mitarbeitern klappen: Schrittweise wird daher der Personalbestand aufgestockt – von bisher 14 auf bis zu 65 Experten im Jahr 2011.
Die Prüfer kommen unangemeldet zur Kontrolle in die Heime, nur die Mitarbeiter ambulanter Dienste wissen vorher Bescheid, damit sie erreichbar sind. Befragt werden neben dem Heimpersonal auch jeweils fünf bis 15 Bewohner, je nach Größe der Einrichtung.
Die Kosten für die Prüfungen tragen die Pflegekassen. Doch bei einer Wiederholungsprüfung zahlt das Heim selbst, weil es ja die Mängel zu verantworten hat. Rund 2700 Euro muss dann eine Einrichtung im Durchschnitt aufbringen.
Für vier Bereiche vergeben die Prüfer Schulnoten:
• Pflege und medizinische Versorgung (dazu werden 35 Kriterien abgefragt; dieser Teil erhält das größte Gewicht)
• Umgang mit demenzkranken Bewohnern
• Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung
• Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene
Eine fünfte Schulnote ist auf Wunsch der Heimbetreiber dazugekommen: Sie ergibt sich aus der Befragung der Bewohner nach ihrer Zufriedenheit.
Verbessern soll sich die Qualität der Pflegeheime vor allem durch öffentlich zugängliche Informationen. „Bisher durften nicht einmal die Betroffenen einer Einrichtung wissen, was Prüfungen ergeben haben“, sagt Niemann. „Das war ein Skandal, weil man die Unmündigkeit der Pflegebedürftigen in Kauf genommen hat, um wirtschaftliche Interessen von Betreibern nicht zu gefährden.“ Künftig soll sich kein Betreiber mehr hinter Bestimmungen des Datenschutzes verstecken können.
Die Pflegeexperten wollen erreichen, dass bei schlechten Ergebnissen die Nachfrage nach einem Platz im Heim sinkt und sie bei guten Ergebnissen steigt. In den meisten Regionen Niedersachsens gibt es nach Angaben Niemanns ausreichend Alternativen.
Im Extremfall kann die Kontrolle aber auch zu einer Kündigung des Vertrags der Pflegekassenverbände mit einem Heim führen. Möglich ist auch die Vereinbarung eines befristeten Aufnahmestopps bis zur Abstellung der Mängel.
Derzeit arbeitet der Medizinische Dienst noch an einem neuen Prüfverfahren. Kassen-Experte Niemann geht davon aus, dass es im Sommer beginnt. Frühestens im August oder September könnten dann Pflegebedürftige und Angehörige die Ergebnisse im Internet unter der Homepage des Verbandes der Ersatzkassen einsehen. „Wir sind selbst außerordentlich gespannt, was dabei rauskommt“, sagt Niemann.





