·
ePaper·
Shop·
TippspielHeizkosten trotz kalter Wärmekörper
Obwohl die Ventile an allen Heizkörpern einer Wohnung auf null gestellt sind, können doch nachweislich Heizkosten anfallen, die der Vermieter zu Recht mit den Betriebskosten in Rechnung stellen darf. Auf diesen Umstand hat jetzt das Amtsgericht Berlin-Neukölln in einer aktuellen Entscheidung hingewiesen.
Auch bei völlig abgestellten Heizungen erfolge allein durch die Wärmeleitung über die Metallrohre der Anschlussleitungen eine, wenn auch geringe, Energieentnahme, die anlagenbedingt ist und durch den Heizkostenverteiler auch gemessen werden kann, berichtet jetzt die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline.Der Fall: Ein Berliner Mieter heizt seit Jahren seine Räume nicht mittels der eingebauten Heizung.
Er behauptet, früher hätten die damaligen Verdunstungsmessgeräte zwar auch geringe Verbrauchswerte angezeigt, diese Beträge seien aber nicht berechnet worden. Seit der neuerlichen elektronischen Erfassung der Werte werde nun auch er zur Kasse gebeten.
Dazu sei er aber unter keinen Umständen bereit. Zumal der vertragsmäßige Zustand der Mietsache ja ganz offensichtlich wohl nicht gegeben sei, wenn sich der Zufluss warmen Heizwassers durch die Heizungsventile nicht vollständig abstellen lasse.
Dem widersprach das Amtsericht Berlin-Neukölln.
„Auch bei auf null gestellten Heizkörpern ist es für den gefahrlosen Gebrauch der Wohnung technisch notwendig, dass ein geringer Durchfluss von Warmwasser verbleibt, um so etwa das Einfrieren der gesamten Anlage oder ein völliges Auskühlen der Räumlichkeiten zu vermeiden“, erklärte ein Anwalt dieses Urteil.
Diese anlagenbedingte Wärmeentnahme, die durch die empfindlichen Heizkostenverteiler gemessen wird, stellt also keinen Fehler da. Auch in einem solchen Fall liegt ein realer Wärmeverbrauch vor, dessen Kosten nun mal auf den Mieter umzulegen sind.
Amtsgericht Berlin-Neukölln AZ: 7 C 53/08










12.02.2011
