Sorgerecht soll überprüfbar sein

Osnabrück. Die Bundesgeschäftsführerin des Sozialdienstes katholischer Frauen Gaby Hagmans hat gefordert, ledige Mütter und Väter nicht nur hinsichtlich ihrer Rechte, sondern auch ihrer...
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Die Atomkonzerne haben sich in dem Vertrag mit der Bundesregierung weitreichende Schutzklauseln zusichern lassen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dpa sind die Kosten für...
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Martinusschule: Gutes Gespräch

be Bramsche/Osnabrück. Erst ging es hoch her, dann siegte die Vernunft: Im Fall der von den Eltern heftig kritisierten Lehrkraft an der Bramscher Martinusschule bemühen sich alle...
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VfL heute gegen Aue unter Erfolgsdruck

ab Osnabrück. Es ist noch kein Schicksalsspiel, aber es ist ein enorm wichtiges Match. Im heutigen Aufsteiger-Duell zwischen VfL Osnabrück und FC Erzgebirge Aue (18 Uhr, Osnatel-Arena)...
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Pastor bedauert Absage

hin Osnabrück. Es wird keinen verfremdeten Muezzinruf vom Turm der Lutherkirche geben. Die Kirchengemeinde hat das Kunstprojekt der Sängerin Karin Maria Zimmer...
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Globales Entsetzen über einen radikalen US-Pastor, der zum Jahrestag der Anschläge vom 11. September öffentlich den Koran verbrennen will: Nicht nur die US- Regierung zeigte sich empört,...
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Lutherkirche sagt Kunstaktion ab

hin Osnabrück. „Schade.“ Wortgleich reagierten gestern Pastor Martin Wolter und die Künstlerin Karin Maria Zimmer auf das Scheitern des umstrittenen Kunstprojektes „Botschaft“ in...
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Wegen Mordes an zwei Kleinkindern und Mordversuchs an deren Mutter ist eine Studentin aus Hannover im schwedischen VästerŒs zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Nach Überzeugung des Gerichts hat die 32-Jährige am 17. März in der Kleinstadt Arboga den drei Jahren alten Max und dessen einjährige Schwester Saga mit einem spitzen Hammer erschlagen. Die Mutter wurde bei der Bluttat schwer verletzt und war zehn Tage ohne Bewusstsein.
Die Studentin wurde ferner auf Lebenszeit aus Schweden verbannt und muss umgerechnet 60 000 Euro (600 000 Kronen) Schadenersatz an die Mutter sowie andere Angehörige der Kinder zahlen. Der Fall hatte in Schweden auch wegen der Brutalität der Morde großes Aufsehen erregt.
Als Motiv für die Tat gilt Eifersucht, weil der Ex-Geliebte der Deutschen mit der Schwedin zusammenlebte. Die Studentin bestritt die Tat. Sie hatte schon während einer vom Gericht angeordneten rechtspsychiatrischen Untersuchung angekündigt, dass sie in Berufung gehen will. Schwedische Medien berichteten, dass die Deutsche die Strafe voraussichtlich in ihrem Heimatland verbüßen kann.
Das Gericht verurteilte die Frau, obwohl im Prozess keine technischen Beweise wie die Mordwaffe oder DNA-Spuren vorgelegt wurden. Es hob im Urteil neben dem nicht strittigen Motiv auch hervor, dass sich die Studentin zum Zeitpunkt der Morde nachweislich in der Kleinstadt Arboga aufgehalten hatte, wo sie nicht wohnte. Man könne unter Einbeziehung aller Fahndungsergebnisse ausschließen, dass jemand anderer die Tat begangen habe, hieß es weiter.
Die Studentin hatte ihren schwedischen Ex-Freund im Urlaub auf Kreta kennengelernt und war seinetwegen nach Schweden gezogen. Nachdem der Mann die Beziehung beendet hatte, versuchte sie mehrfach, sich das Leben zu nehmen. Die 32-Jährige wurde von Gerichtspsychiatern für voll zurechnungsfähig erklärt.