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Kindesmorde in Schweden: Lebenslange Haft für Studentin aus Hannover

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Kindesmorde in Schweden: Lebenslange Haft für Studentin aus Hannover

Wegen Mordes an zwei Kleinkindern und Mordversuchs an deren Mutter ist eine Studentin aus Hannover im schwedischen VästerŒs zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

 
Kindesmorde in Schweden: Die 32-jährige Studentin Christine S. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.  Vergrößern

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Nach Überzeugung des Gerichts hat die 32-Jährige am 17. März in der Kleinstadt Arboga den drei Jahren alten Max und dessen einjährige Schwester Saga mit einem spitzen Hammer erschlagen. Die Mutter wurde bei der Bluttat schwer verletzt und war zehn Tage ohne Bewusstsein.

Die Studentin wurde ferner auf Lebenszeit aus Schweden verbannt und muss umgerechnet 60 000 Euro (600 000 Kronen) Schadenersatz an die Mutter sowie andere Angehörige der Kinder zahlen. Der Fall hatte in Schweden auch wegen der Brutalität der Morde großes Aufsehen erregt.

Als Motiv für die Tat gilt Eifersucht, weil der Ex-Geliebte der Deutschen mit der Schwedin zusammenlebte. Die Studentin bestritt die Tat. Sie hatte schon während einer vom Gericht angeordneten rechtspsychiatrischen Untersuchung angekündigt, dass sie in Berufung gehen will. Schwedische Medien berichteten, dass die Deutsche die Strafe voraussichtlich in ihrem Heimatland verbüßen kann.

Das Gericht verurteilte die Frau, obwohl im Prozess keine technischen Beweise wie die Mordwaffe oder DNA-Spuren vorgelegt wurden. Es hob im Urteil neben dem nicht strittigen Motiv auch hervor, dass sich die Studentin zum Zeitpunkt der Morde nachweislich in der Kleinstadt Arboga aufgehalten hatte, wo sie nicht wohnte. Man könne unter Einbeziehung aller Fahndungsergebnisse ausschließen, dass jemand anderer die Tat begangen habe, hieß es weiter.

Die Studentin hatte ihren schwedischen Ex-Freund im Urlaub auf Kreta kennengelernt und war seinetwegen nach Schweden gezogen. Nachdem der Mann die Beziehung beendet hatte, versuchte sie mehrfach, sich das Leben zu nehmen. Die 32-Jährige wurde von Gerichtspsychiatern für voll zurechnungsfähig erklärt.

 



 
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