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TippspielFür Strafgefangene gibt es keine Rentenversicherung
Für Strafgefangene gibt es keine Rentenversicherung. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden. Weil sie nicht freiwillig arbeiteten, sondern nach dem Strafvollzugsgesetz dazu verpflichtet seien, handele es sich bei Strafgefangenen nicht um Arbeitnehmer im üblichen Sinne. Eine Anerkennung der Beschäftigungszeit als Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung sei daher unzulässig.
Das Gericht sah für die Forderung des Klägers keine rechtliche Grundlage. Das geltende Recht sehe eine Anerkennung als Beitragszeit nicht vor. Das sei auch nicht verfassungswidrig, denn der Gesetzgeber habe insoweit einen Gestaltungsspielraum. Es sei nicht zu beanstanden, dass er in der Rentenversicherung nur Personen berücksichtige, die freiwillig ein Arbeitsverhältnis eingegangen seien.
Urteil vom 13.8.2008 – L 4 R 67/08
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