Noz
Kontakt

·

Digitalabo

·

Shop

·

Tippspiel

Startseite

|

Für Strafgefangene gibt es keine Rentenversicherung

Schrift
 Drucken  Versenden Empfehlen auf:      


Für Strafgefangene gibt es keine Rentenversicherung

Für Strafgefangene gibt es keine Rentenversicherung. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden. Weil sie nicht freiwillig arbeiteten, sondern nach dem Strafvollzugsgesetz dazu verpflichtet seien, handele es sich bei Strafgefangenen nicht um Arbeitnehmer im üblichen Sinne. Eine Anerkennung der Beschäftigungszeit als Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung sei daher unzulässig.

– Anzeige – Ihre Anzeige hier



Meistgelesene Artikel








Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Urteil die Klage eines Strafgefangenen ab. Der Kläger wollte die Zeit seiner Beschäftigung während der Haft bei der Berechnung seiner gesetzlichen Rente berücksichtigt haben. Schließlich arbeite er wie jeder andere Arbeitnehmer auch.

Das Gericht sah für die Forderung des Klägers keine rechtliche Grundlage. Das geltende Recht sehe eine Anerkennung als Beitragszeit nicht vor. Das sei auch nicht verfassungswidrig, denn der Gesetzgeber habe insoweit einen Gestaltungsspielraum. Es sei nicht zu beanstanden, dass er in der Rentenversicherung nur Personen berücksichtige, die freiwillig ein Arbeitsverhältnis eingegangen seien.

Urteil vom 13.8.2008 – L 4 R 67/08

 

  Leserkommentare
Schreiben Sie einen Kommentar




Empfehlen auf:  Facebook  Twitter

14688842-1
Endpreis: 35.990 €
Erstzulassung: 01.07.2002
Kilometerstand: 51000 km
Motorenleistung: 115 kW
14688836-1
Endpreis: 9.990 €
Erstzulassung: 01.03.2002
Kilometerstand: 214400 km
Motorenleistung: 105 kW
25431548-1
Endpreis: 15.290 €
Erstzulassung: 01.01.2012
Kilometerstand: 1020 km
Motorenleistung: 77 kW






 Zeitungstitel wählen  Schließen

Wählen Sie Ihren Zeitungstitel: