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TippspielVergütung allein nach Lebensalter ist Diskriminierung
Die Bezahlung von öffentlich Bediensteten allein nach dem Lebensalter ist nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg eine unzulässige Diskriminierung. Das Gericht gab am Donnerstag der Klage eines Angestellten des Landes Berlin teilweise statt (Az.: 20 Sa 2244/07). Der 39 Jahre alte Heimleiter hatte mit Verweis auf seine berufliche Leistung auf Gehaltseinstufung in die höchste BAT-Lebensaltersstufe geklagt. Die Vorinstanz hatte die Klage abgewiesen.
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