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Vergütung allein nach Lebensalter ist Diskriminierung

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Vergütung allein nach Lebensalter ist Diskriminierung

Die Bezahlung von öffentlich Bediensteten allein nach dem Lebensalter ist nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg eine unzulässige Diskriminierung. Das Gericht gab am Donnerstag der Klage eines Angestellten des Landes Berlin teilweise statt (Az.: 20 Sa 2244/07). Der 39 Jahre alte Heimleiter hatte mit Verweis auf seine berufliche Leistung auf Gehaltseinstufung in die höchste BAT-Lebensaltersstufe geklagt. Die Vorinstanz hatte die Klage abgewiesen.

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Das Vergütungssystem nach dem Bundesangestellten-Tarif (BAT), das in Berlin über einen Anwendungstarifvertrag gelte, gewähre nur wegen des Lebensalters eine unterschiedliche Vergütung. Das sei aber unwirksam, hieß es in dem Urteil. Der Angestellte müsse die höhere Vergütung bekommen. Betroffen sei jedoch nur die Grundvergütung. Das Gericht hat Revision zugelassen. Der „Tagesspiegel“ (Freitag) berichtete, Berlin müsse den Mann nun rückwirkend zum 1. September 2006 in die höchste Tarifstufe eingruppieren.

 
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