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Holzvertäfelung mit Giften belastet

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Holzvertäfelung mit Giften belastet

Sind Balken und Vertäfelung einer Wohnung mit Holzschutzgiften belastet, so hat der Mieter noch kein Recht zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung. Dazu müsste er vielmehr nachweisen, dass auch in der Raumluft eine signifikante Konzentration der Gifte vorhanden sei, entschied das Amtsgericht Münster in einem Urteil.

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Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein Paar eine Dachgeschosswohnung gemietet und schon bald nach dem Einzug über gesundheitliche Probleme geklagt, unter anderem Übelkeit, Kopfschmerzen und Atembeschwerden. Sie beauftragten daraufhin eine Fachfirma mit der Untersuchung der Wohnung auf Schadstoffbelastungen. Hierbei wurde festgestellt, dass Holzbalken und Vertäfelung mit den Holzschutzgiften PCP, Lindan und Dichlofluanid belastet waren. Die Mieter erklärten daraufhin die fristlose Kündigung des Mietvertrages wegen Gesundheitsgefährdung und stellten die Mietzahlungen ein.

Der Vermieter wollte dies jedoch nicht gelten lassen und bestand auf Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und auf Fortzahlung der Miete. Eine Einwirkung von Schadstoffen auf die Mieter sei nicht nachgewiesen, meinte er. Das Gericht entschied zugunsten des Vermieters. Zwar könnten Mieter dann fristlos kündigen, wenn ihre Wohnung so beschaffen sei, dass ihre Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit einhergehe. Dies müssten die Mieter dann aber beweisen, was hier nicht der Fall gewesen sei. Von einer Gesundheitsgefährdung könnte nur dann gesprochen werden, wenn eine Einwirkung von Schadstoffen auf die Mieter tatsächlich nachgewiesen wäre.

Amtsgericht Münster, AZ: 48 C 61/08

 

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