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TippspielRecht auf Rampe in den Garten
Mit einem Urteil zur häuslichen Pflege hat das Bundessozialgericht die Rechte behinderter Kinder und ihrer Eltern klargestellt. Im konkreten Fall ging es um Zwillinge, die an einer fortschreitenden Muskelerkrankung leiden. Nachdem die Kasse gut 2500 Euro für einen Behindertenaufzug gezahlt hatte, wollten die Eltern noch eine 3700 Euro teure Rollstuhlrampe für die Rückseite des Hauses haben. Sozial- und Landessozialgericht hatten das abgelehnt, weil die Pflege der Kinder dadurch nicht erleichtert werde und das Interesse, ohne Umwege in den Garten zu kommen, „nicht zur Befriedigung der elementaren Bedürfnisse“ gehöre.
Bundesgerichtshof, AZ B 3 P12/07 R
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