Sorgerecht soll überprüfbar sein

Osnabrück. Die Bundesgeschäftsführerin des Sozialdienstes katholischer Frauen Gaby Hagmans hat gefordert, ledige Mütter und Väter nicht nur hinsichtlich ihrer Rechte, sondern auch ihrer...
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Die Atomkonzerne haben sich in dem Vertrag mit der Bundesregierung weitreichende Schutzklauseln zusichern lassen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dpa sind die Kosten für...
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Martinusschule: Gutes Gespräch

be Bramsche/Osnabrück. Erst ging es hoch her, dann siegte die Vernunft: Im Fall der von den Eltern heftig kritisierten Lehrkraft an der Bramscher Martinusschule bemühen sich alle...
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VfL heute gegen Aue unter Erfolgsdruck

ab Osnabrück. Es ist noch kein Schicksalsspiel, aber es ist ein enorm wichtiges Match. Im heutigen Aufsteiger-Duell zwischen VfL Osnabrück und FC Erzgebirge Aue (18 Uhr, Osnatel-Arena)...
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Pastor bedauert Absage

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Globales Entsetzen über einen radikalen US-Pastor, der zum Jahrestag der Anschläge vom 11. September öffentlich den Koran verbrennen will: Nicht nur die US- Regierung zeigte sich empört,...
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Lutherkirche sagt Kunstaktion ab

hin Osnabrück. „Schade.“ Wortgleich reagierten gestern Pastor Martin Wolter und die Künstlerin Karin Maria Zimmer auf das Scheitern des umstrittenen Kunstprojektes „Botschaft“ in...
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Sind Kinder schuld an einem Verkehrsunfall und haben ihn unbestritten aus purer Gedankenlosigkeit verursacht, müssen sie gerade deshalb nicht für den Schaden haften. Das bekräftigte jetzt der Bundesgerichtshof im Falle eines 8-jährigen Jungen, dessen Fahrrad führerlos auf die Fahrbahn rollte und dort mit einem Auto zusammenstieß, das dabei erheblich beschädigt wurde.
Der Pkw war in einer 30-km/h-Zone unterwegs. Nach Aussage des Autofahrers ist ihm auf dem Bürgersteig eine Gruppe von Kindern entgegengekommen. Der vorweglaufende Junge habe sein Fahrrad zunächst vor sich hergeschoben, es dann aber offensichtlich absichtlich losgelassen, damit es wohl allein weiterrolle. Das habe es auch ein Stück lang in gerader Richtung getan, sei dann aber plötzlich mit dem Lenker nach links eingeknickt und in Sekundenbruchteilen auf die Fahrbahn just vor den Wagen geraten.
Die Klage auf den Schaden in Höhe von 1483,27 Euro dafür wies das zuständige Amtsgericht jedoch bereits in erster Instanz zurück.
Zu Recht , bestätigte nunmehr endgültig der Bundesgerichtshof. „Gerade der Hinweis des Autofahrers, dass der Junge sich überhaupt nicht mit dem Straßenverkehr auseinandergesetzt und sich keine Gedanken darüber gemacht habe, dass das Fahrrad mit dem Pkw kollidieren könne, belegt eine typisch altersbedingte Überforderungssituation“, erklärte ein Rechtsanwalt das Urteil.
Dafür habe das Kind nach den neuen gesetzlichen Haftungsregelungen nicht aufzukommen. Der Schadenseintritt resultiere hier aus der Bewegung des Fahrzeuges, welches sich „zur falschen Zeit am falschen Ort“ befunden habe.
Bundesgerichtshof,
AZ: VI ZR 42/07