Noz
Kontakt

·

Digitalabo

·

Shop

·

Tippspiel

Startseite

|

Kind haftet nicht für Verkehrsunfall

Schrift
 Drucken  Versenden Empfehlen auf:      


Kind haftet nicht für Verkehrsunfall

Sind Kinder schuld an einem Verkehrsunfall und haben ihn unbestritten aus purer Gedankenlosigkeit verursacht, müssen sie gerade deshalb nicht für den Schaden haften. Das bekräftigte jetzt der Bundesgerichtshof im Falle eines 8-jährigen Jungen, dessen Fahrrad führerlos auf die Fahrbahn rollte und dort mit einem Auto zusammenstieß, das dabei erheblich beschädigt wurde.

– Anzeige – Ihre Anzeige hier



Meistgelesene Artikel








Der Pkw war in einer 30-km/h-Zone unterwegs. Nach Aussage des Autofahrers ist ihm auf dem Bürgersteig eine Gruppe von Kindern entgegengekommen. Der vorweglaufende Junge habe sein Fahrrad zunächst vor sich hergeschoben, es dann aber offensichtlich absichtlich losgelassen, damit es wohl allein weiterrolle. Das habe es auch ein Stück lang in gerader Richtung getan, sei dann aber plötzlich mit dem Lenker nach links eingeknickt und in Sekundenbruchteilen auf die Fahrbahn just vor den Wagen geraten.

Die Klage auf den Schaden in Höhe von 1483,27 Euro dafür wies das zuständige Amtsgericht jedoch bereits in erster Instanz zurück.

Zu Recht , bestätigte nunmehr endgültig der Bundesgerichtshof. „Gerade der Hinweis des Autofahrers, dass der Junge sich überhaupt nicht mit dem Straßenverkehr auseinandergesetzt und sich keine Gedanken darüber gemacht habe, dass das Fahrrad mit dem Pkw kollidieren könne, belegt eine typisch altersbedingte Überforderungssituation“, erklärte ein Rechtsanwalt das Urteil.

Dafür habe das Kind nach den neuen gesetzlichen Haftungsregelungen nicht aufzukommen. Der Schadenseintritt resultiere hier aus der Bewegung des Fahrzeuges, welches sich „zur falschen Zeit am falschen Ort“ befunden habe.

Bundesgerichtshof, AZ: VI ZR 42/07

 

  Leserkommentare
Schreiben Sie einen Kommentar




Empfehlen auf:  Facebook  Twitter




 Zeitungstitel wählen  Schließen

Wählen Sie Ihren Zeitungstitel: