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TippspielKind haftet nicht für Verkehrsunfall
Sind Kinder schuld an einem Verkehrsunfall und haben ihn unbestritten aus purer Gedankenlosigkeit verursacht, müssen sie gerade deshalb nicht für den Schaden haften. Das bekräftigte jetzt der Bundesgerichtshof im Falle eines 8-jährigen Jungen, dessen Fahrrad führerlos auf die Fahrbahn rollte und dort mit einem Auto zusammenstieß, das dabei erheblich beschädigt wurde.
Die Klage auf den Schaden in Höhe von 1483,27 Euro dafür wies das zuständige Amtsgericht jedoch bereits in erster Instanz zurück.
Zu Recht , bestätigte nunmehr endgültig der Bundesgerichtshof. „Gerade der Hinweis des Autofahrers, dass der Junge sich überhaupt nicht mit dem Straßenverkehr auseinandergesetzt und sich keine Gedanken darüber gemacht habe, dass das Fahrrad mit dem Pkw kollidieren könne, belegt eine typisch altersbedingte Überforderungssituation“, erklärte ein Rechtsanwalt das Urteil.
Dafür habe das Kind nach den neuen gesetzlichen Haftungsregelungen nicht aufzukommen. Der Schadenseintritt resultiere hier aus der Bewegung des Fahrzeuges, welches sich „zur falschen Zeit am falschen Ort“ befunden habe.
Bundesgerichtshof,
AZ: VI ZR 42/07


