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TippspielAufgetautes Fleisch nur mit Warnhinweis
Wer tiefgefrorenes Fleisch nach dem Auftauen mariniert und als gewürzte Grillsteaks anbietet, muss die lose verpackten Scheiben mit dem gut sichtbaren Hinweis „aufgetaut – sofort verbrauchen“ versehen. Unterbleibt diese Warnung, liegt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz eine Irreführung der Verbraucher vor.
Das wurde einer Kundin aber erst auf ihre ausdrückliche Nachfrage hin gesagt. Die von der Frau alarmierte Lebensmittelüberwachung untersagte daraufhin dem verantwortlichen Metzgermeister, derartiges Fleisch ohne den Hinweis „aufgetaut – sofort verbrauchen“ zu verkaufen. Zu Recht , entschied das Gericht. Denn nach Auffassung der Mainzer Richter gehe der Durchschnittsverbraucher nicht davon aus, dass es sich bei gewürzten und eingelegten Steaks, die an der Bedienungstheke lose angeboten werden, um ursprünglich tiefgefrorenes Fleisch handle.
Verwaltungsgericht Mainz AZ: 6 K 224/07.MZ
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