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Wann liegt Unfallflucht vor?

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Wann liegt Unfallflucht vor?

Mit der Frage, wann Verkehrsunfallflucht vorliegt und ab welchem Schaden überhaupt von einem „Unfall“ gesprochen werden kann, hatte sich das OLG Nürnberg in einer jetzt von der Zeitschrift „Straßenverkehrsrecht“ veröffentlichten Entscheidung zu befassen. Aus einer Reihe wartender Taxis war ein Wagen nach vorne gezogen und hatte dabei den Spiegel eines anderen Taxis gestreift. Der Sachschaden betrug 59 Euro.

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Der Verursacher kümmerte sich nicht weiter um den Schaden. Obwohl der Fahrer des beschädigten Wagens seine Personalien haben wollte, verwies der Schädiger auf seine Taxinummer; ersolle sich mit seinem Chef in Verbindung setzen.

Ein Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin in erster Instanz zu einer Geldstrafe von einem Monatsgehalt und einer Geldbuße von 35 Euro. Der Taxifahrer ging in die zweite Instanz; das OLG urteilte im gleichen Sinne. Zuvor war aber zu klären, ob ein Schaden von 59 Euro zu gering ist, um überhaupt von einem Unfall zu sprechen. Denn Bagatellschäden fallen nicht unter diesen Begriff. Die Grenze zum Bagatellschaden legten die Richter auf 50 Euro fest.

 

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