Noz
Kontakt

·

ePaper

·

Shop

·

Tippspiel

Startseite

|

14-Jähriger muss für teuren Feuerwehreinsatz zahlen

Schrift
 Drucken  Versenden Empfehlen auf:      


14-Jähriger muss für teuren Feuerwehreinsatz zahlen

Raucht ein 14-jähriger Junge in einer Scheune und setzt dabei die Strohschober in Brand, muss er die Rechnung der Feuerwehr für den Löscheinsatz bezahlen. Daran ändert sich auch nichts, wenn inzwischen das gerichtliche Strafverfahren gegen ihn wegen seiner jugendlichen Unreife eingestellt wurde. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

– Anzeige – Ihre Anzeige hier



Zuletzt kommentiert








Brennende Zigarette verursacht Feuer

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, war das Feuer in einer Feldscheune ausgebrochen, nachdem der Junge dort seine noch brennende Zigarette weggeworfen hatte. Zwar habe ein vor Gericht als Zeuge auftretender Jugendlicher noch versucht, die glimmende Kippe auszutreten. Offenbar ist ihm das aber nicht vollständig gelungen. Jedenfalls gerieten 20 bis 30 Strohballen in Brand, und zum Löschen des Großfeuers mussten die Freiwilligen Feuerwehren aus vier Ortschaften anrücken. Die Kosten für den Einsatz in Höhe von 9552,28 Euro verlangten sie nunmehr von dem unbestrittenen Brandstifter zurück.

Zu Recht , entschieden die Verwaltungsrichter. Unabhängig davon, dass sein Verfahren vom zuständigen Amtsgericht mangels strafrechtlicher Reife des Jungen bereits eingestellt wurde. „Der Schadensausgleich in einem solchen Fall unterliegt anderen Kriterien als die Anwendung des Strafrechts“, erklärt ein Jurist das Urteil.

Geistige Reife eines 11- bis 12-Jährigen

Die Verwaltungsrichter gingen zwar davon aus, dass der Junge am Brandtag in seiner geistigen Reife und Entwicklung einem 11- bis 12-Jährigen entsprochen habe. Aber auch ein Kind dieser Altersgruppe könne schon die Gefahr erkennen, die durch das Wegwerfen einer eben gerauchten Zigarettenkippe in einer Scheune entstehe. Insofern habe der Junge grob fahrlässig gehandelt und müsse den Schaden bezahlen. Obwohl er dafür strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.

Verwaltungsgericht Koblenz AZ: 5 K 1334/07.KO

 

  Leserkommentare
Schreiben Sie einen Kommentar




Empfehlen auf:  Facebook  Twitter

Thumbnail_0
Ich verkaufe hier ein gut erhaltenes Stofftier, welches die Ente Donald Duck darstellt. Ca. 30 cm hoch. Es soll 3,- €...
Thumbnail_0
Bine ist ca. 2 Jahre alt. Hinter ihr liegt ein trauriges Schicksal.Sie hat in der Gruppe gelebt und Hunger und Not...
Thumbnail_0
unsere kastratin , sofort abzugeben. Muri ist geimft, entwürmt und schon kastriert, Nur kastration eine Katze -...






 Zeitungstitel wählen  Schließen

Wählen Sie Ihren Zeitungstitel: