Osnabrück. Das Osnabrücker Münzhaus Fritz Rudolf Künker hat die numismatische Abteilung der Privatbank Hauck & Aufhäuser in München übernommen. Inhaber Fritz Rudolf Künker wertete...
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Atomkraftwerk läuft bis 2034

pe/dpa Osnabrück. Nach monatelangem Gerangel hat sich die schwarz-gelbe Koalition auf eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke geeinigt. Im Schnitt zwölf Jahre...
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Kommentar

Thilo Sarrazin hat den Bogen überspannt: Nach seinen jüngsten Tiraden gegen Migranten will die Bundesbank ihn loswerden. Richtig so.
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Osnabrück. Wie viel Raum ist in Deutschland für eine deutschnationale Partei? Zu viel, zeigt der Fall Sarrazin. Bei allen berechtigten Fragen zur Integration darf...
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Experte zu Wurzeln der Deutschen

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Thilo Sarrazin beruft sich auf die Meinungsfreiheit, und seine Fans werfen Kritikern vor, sie ihm abzusprechen. Das trifft in keiner Weise zu. Der Bundesbanker hat ein Buch geschrieben,...
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tb Meppen. Die Stadt Meppen hat ein Konzept zur Verbesserung ihrer Spielplätze vorgelegt. Im Sozialausschuss stellte Oberrat Matthias Wahmes eine Liste aller 45 Anlagen im Stadtgebiet...
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Raucht ein 14-jähriger Junge in einer Scheune und setzt dabei die Strohschober in Brand, muss er die Rechnung der Feuerwehr für den Löscheinsatz bezahlen. Daran ändert sich auch nichts, wenn inzwischen das gerichtliche Strafverfahren gegen ihn wegen seiner jugendlichen Unreife eingestellt wurde. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Brennende Zigarette verursacht Feuer
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, war das Feuer in einer Feldscheune ausgebrochen, nachdem der Junge dort seine noch brennende Zigarette weggeworfen hatte. Zwar habe ein vor Gericht als Zeuge auftretender Jugendlicher noch versucht, die glimmende Kippe auszutreten. Offenbar ist ihm das aber nicht vollständig gelungen. Jedenfalls gerieten 20 bis 30 Strohballen in Brand, und zum Löschen des Großfeuers mussten die Freiwilligen Feuerwehren aus vier Ortschaften anrücken. Die Kosten für den Einsatz in Höhe von 9552,28 Euro verlangten sie nunmehr von dem unbestrittenen Brandstifter zurück.
Zu Recht , entschieden die Verwaltungsrichter. Unabhängig davon, dass sein Verfahren vom zuständigen Amtsgericht mangels strafrechtlicher Reife des Jungen bereits eingestellt wurde. „Der Schadensausgleich in einem solchen Fall unterliegt anderen Kriterien als die Anwendung des Strafrechts“, erklärt ein Jurist das Urteil.
Geistige Reife eines 11- bis 12-Jährigen
Die Verwaltungsrichter gingen zwar davon aus, dass der Junge am Brandtag in seiner geistigen Reife und Entwicklung einem 11- bis 12-Jährigen entsprochen habe. Aber auch ein Kind dieser Altersgruppe könne schon die Gefahr erkennen, die durch das Wegwerfen einer eben gerauchten Zigarettenkippe in einer Scheune entstehe. Insofern habe der Junge grob fahrlässig gehandelt und müsse den Schaden bezahlen. Obwohl er dafür strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.
Verwaltungsgericht
Koblenz
AZ: 5 K 1334/07.KO