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TippspielBetrunkener Radler fiel auf
Große Probleme für Mann ohne Führerschein
Die Straßenverkehrsbehörde darf einem Radfahrer, der alkoholisiert am Verkehr teilgenommen hat, das Führen von Fahrzeugen untersagen.
Im dem Fall war der Antragsteller, der keinen Führerschein besitzt, nachts mit einem unbeleuchteten Fahrrad, in Schlangenlinien fahrend, unterwegs gewesen und dabei einer Polizeistreife aufgefallen.
Verwaltungsgericht Neustadt, AZ: 3 L 295/07.NW
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