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Bauer tötet angreifenden Bussard

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Bauer tötet angreifenden Bussard

Kein Schadensersatz für Falkner
Tierschutz endet dort, wo Leib und Leben von Menschen ernsthaft in Gefahr sind. Das hat in einer aktuellen Entscheidung das Landgericht Coburg bekräftigt.

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„Ein Bauer darf sich gegen die Attacken eines Greifvogels wehren und ihn notfalls töten, um einer Verstümmelung zu entgehen“, betonten die Richter.

Dies gelte auch und gerade, wenn es sich um einen dressierten Jagdvogel eines Falkners handelt. Der Fall: Ein junger Wüstenbussard wurde zum ersten Mal zur Beizjagd eingesetzt. Offenbar aus Unerfahrenheit machte das Tier jedoch einen Bauernhof zu seinem Jagdrevier. Der beherzte Landwirt eilte hinzu und versuchte, den Angreifer mit bloßen Händen von seinen Hühnern wegzujagen, als der Bussard sich auf eines der Tiere stürzte. Statt von der Beute abzulassen, hackte der Bussard dem Bauern aber eine tiefe Fleischwunde in den Handrücken. Woraufhin der Mann in seiner Not und Angst dem Raubvogel den Kopf abschlug. Für den Tod seines Bussards verlangte der Falkner 2500 Euro Geldersatz. Der Landmann habe – zu Unrecht – völlig überzogen reagiert.

Das sahen die Coburger Richter anders. Kein Mensch müsse in einem solchen Fall stillhalten und sich verstümmeln lassen. Die Tötung des Wüstenbussards war der Situation geschuldet und daher angemessen.
Landgericht Coburg AZ: 33 S 114/06

 
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