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TippspielVerfrühte Klage gegen Behörden wurde teuer
Weil eine Frau zu schnell ihre Rentenversicherung wegen Untätigkeit verklagt hatte, blieb sie jetzt auf den Anwaltskosten sitzen. Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Koblenz haben die Behörden grundsätzlich sechs Monate Zeit, beispielsweise über einen Rentenantrag zu entscheiden.
Sozialgericht Koblenz AZ: S 6 RS 75/06
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