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TippspielZwei einzelne Belege gefälscht
Malaria-Behandlung wurde teuer
Wird der Krankenversicherung in Deutschland ein ganzer Stapel von Rechnungen zu einer kostspieligen Behandlung im Ausland vorgelegt, reichen schon einzelne offenbar gefälschte Quittungen darunter aus, alle Zahlungen insgesamt verspielt zu haben.
Für die während einer Reise in Nigeria durchgeführte Behandlung und für die entsprechenden Medikamente wurden Rechnungen und Quittungen ausgestellt, welche die Frau bei ihrer Versicherung einreichte. Eine Überprüfung über die Botschaft in Lagos hatte nämlich ergeben, dass zwei der Belege nicht von einem dortigen Krankenhaus oder einer Apotheke ausgestellt wurden, sondern den Namen eines Arzneimittelhandels trugen. Und der Inhaber dieses Unternehmens gab zu Protokoll, diese Rechnungen würden nicht von seiner Firma stammen.
Die ins Zwielicht geratene Versicherungskundin behauptete zunächst, auch die umstrittenen Belege habe ihr Ehemann während seiner Erkrankung bekommen. Dann gab sie aber zu, diese Papiere im Unterschied zu den vielen anderen erst nachträglich beschafft zu haben. „Dies ist ein klarer Fall von Obliegenheitsverletzung, die zur Leistungsfreiheit für den gesamten Versicherungsfall führt“, erklärt ein Anwalt den Richterspruch.
Amtsgericht München AZ: 262 C 14671/05
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