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TippspielDessous gezeigt und Schmerzensgeld verlangt
Model scheitert vor Gericht
Nach dem Motto „Wascht mir den Pelz, aber macht mich nicht nass“ verlangte eine Berlinerin Schmerzensgeld für die Veröffentlichung von Pressefotos, die von ihr bei einer Dessousshow in einer Diskothek der Hauptstadt aufgenommen worden waren. Eine unrechtmäßige Forderung allerdings, wie das Landgericht Berlin entschied.
Landgericht Berlin AZ: 27 O 1063/06
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