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TippspielEine Schönheits-Klinik, die keine war
Ein Arzt darf seine ambulante Praxis nicht einfach als „Klinik“ bezeichnen. Denn dabei erwarten die Patienten eine stationäre Unterbringung für Heilung und Pflege, so ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf.
Landgericht Düsseldorf AZ: 12 O 366/04
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