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Insolvente Glücksspieler müssen Folgen tragen

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Insolvente Glücksspieler müssen Folgen tragen

Zahlungsunfähige dürfen nicht gegen Gebot wirtschaftlicher Vernunft verstoßen
Weil das Privatinsolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung inzwischen durch Medienberichte allgemein bekannt ist, kann von zahlungsunfähigen Personen erwartet werden, dass sie nicht gegen das Gebot der wirtschaftlichen Vernunft verstoßen. Wer grob fahrlässig Vermögen verschwendet, kann die Vorteile eines solchen Verfahrens nicht nutzen, so das Amtsgericht Duisburg. Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte sich ein gelernter Fachinformatiker Ende der 90er-Jahre an der Börse verspekuliert und Bankverbindlichkeiten in Höhe von 31500 Euro angehäuft. Der 27-Jährige, der in der Zwischenzeit Wirtschaftswissenschaften studierte und über kein nennenswertes Vermögen verfügte, beantragte letztlich ein Privatinsolvenzverfahren sowie Restschuldbefreiung.

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Kurz zuvor verzockte er jedoch in einer Spielbank eine Steuererstattung von knapp 2000 Euro. Als er einen Vorschuss auf die Verfahrenskosten leisten sollte, fehlte das Geld dafür, und er beantragte bei Gericht eine Stundung der Kosten. Das AG Duisburg lehnte den Antrag ab (Beschl. v. 10. 1. 2007 – 62 IK 363/06). Eine Stundung der Verfahrenskosten sei in diesem Fall nicht gerechtfertigt. Wer die Vorteile des insolvenzgerichtlichen Verfahrens zur Restschuldbefreiung nutzen wolle, der müsse – trotz seiner schwierigen finanziellen Situation – ein wirtschaftlich vernünftiges Verhalten vorweisen. Der Mann habe aber durch das Verspielen der Steuererstattung vor dem Eröffnungsantrag grob fahrlässig Vermögen verschwendet und dadurch die Befriedung der Kreditgeber beeinträchtigt. Damit habe er leichtsinnig gegen ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft verstoßen. Seine Hoffnung, im Falle eines Gewinns die Verbindlichkeiten tilgen zu können, sei schlichtes Wunschdenken ohne rational vertretbare Grundlage gewesen. Wer das Risiko des Spielens eingehe, müsse auch die Folgen tragen, so der Richter.
Quelle: Anwalt-Suchservice

 
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