·
ePaper·
Shop·
TippspielSonnenbad unter Seniorenaugen
Heimbewohner dürfen in Garten sehen
Der Eigentümer eines Grundstücks, dessen (Garten-)Leben sich unter den Augen Dutzender Bewohner eines angrenzenden Pflegeheimes abspielt, kann für diesen Umstand und die davon ausgehenden Beeinträchtigung keinen Schadensersatz vom benachbarten Heimbetreiber verlangen.
Im Übrigen war das Pflegeheim bereits vorhanden, als der Kläger sein Nachbargrundstück inmitten der Großstadt erworben hatte.
Oberlandesgericht Karlsruhe AZ: 14 U 43/06
Leserkommentare
Schreiben Sie einen Kommentar



