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TippspielGemeinde haftet für Gebäudeschäden nach Straßenbauarbeiten
Hausbesitzer muss Risse im Estrich durch Rüttlerarbeiten nicht hinnehmen
Gemeinden können für Erschütterungsschäden an Privathäusern, die bei Straßenbauarbeiten entstehen, haftbar sein. Das zeigt ein Urteil des OLG Schleswig.
Quelle: Anwalt-Suchservice
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