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Zu schnell mit dem Auto gefahren: Pilotenschein weg

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Zu schnell mit dem Auto gefahren: Pilotenschein weg

Flugpsychologische Untersuchung unabdingbar
Mit hohem Tempo auf Deutschlands Autobahnen so richtig dahinzubrausen! Eigentlich kann doch nur noch Fliegen schöner sein getreu dem alten Lied-Klassiker von Reinhard Mey „Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein“. Wer sich allerdings am Steuer seines Straßenfahrzeugs mehrfach mit erhöhter Geschwindigkeit erwischen lässt, sollte kein Flieger sein: Denn dann erlebt er, wie schnell man auch den Pilotenschein verlieren kann.

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Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat jetzt in einem Urteil betont, dass Verstöße im Straßenverkehr berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Piloten begründen.

„Fährt der Mann wiederholt zu schnell mit seinem Auto, muss er als Inhaber einer Fluglizenz auch der behördlichen Anordnung zu einer flugpsychologischen Untersuchung Folge leisten“, erklärte dazu ein Fachanwalt. Mache der Betroffene das nicht, könne auch der Pilotenschein eingezogen werden.

So entschied das Gericht im Falle eines Privatflugzeugführers, in dessen Flensburger Register sich sechs rechtskräftige Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen fanden. Obwohl der Mann seit über 34 Jahren unfallfrei und ohne Beanstandungen am Luftverkehr teilgenommen hatte, warf ihm der Richter vor, in einem relativ kurzen Zeitraum so oft im Straßenverkehr auffällig geworden zu sein.

Dabei sei nicht einmal von Belang, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung die Zahl der begangenen Verstöße in Wirklichkeit noch deutlich höher liegen dürfte. „Entscheidend ist vielmehr, dass dem Piloten die durch seine Verkehrsverstöße bedingten Sanktionen keine Mahnung waren und er sich zudem permanent weigert, seine Zuverlässigkeit durch eine flugpsychologische Untersuchung nachzuweisen“, erklärt der Fachanwalt weiter.

 
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