·
ePaper·
Shop·
TippspielStreit um Gartennutzung eskalierte
Widerrufsrecht des Vermieters
Mietern, die sich das Recht zur Nutzung einer Gartenfläche nicht vertraglich haben einräumen lassen, kann der Vermieter den Gebrauch jederzeit wieder untersagen. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor.
Kammergericht Berlin AZ: 8 U 83/06
Leserkommentare
Schreiben Sie einen Kommentar



