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TippspielUnfall auf Wasserrutsche mit Ampel
Wie weit geht die Verkehrssicherungspflicht?
Betreiber von Schwimmbädern mit Wasserrutschen, bei denen Ampelanlagen den Einstieg regeln, müssen diese nicht ständig mit der neuesten Technik ausstatten, um ihren Verkehrssicherungspflichten zu genügen.
Oberlandesgericht Saarbrücken AZ: 1 U 616/05-212
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