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Unteroffizier fristlos entlassen

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Unteroffizier fristlos entlassen

Tankbetrug hinreichender Grund
Dienst ist Dienst, und Schnaps ist Schnaps – aber nicht so bei der Bundeswehr. Ein Stabsunteroffizier, der mit seinem privaten Pkw mehrfach die Zeche an der Tankstelle prellt, erhält zu Recht die fristlose Entlassung vom Bund. Selbst wenn das kurz vor dem regulären Ablauf seiner Dienstzeit als Soldat auf Zeit passiert und ihm dadurch trotz ansonsten anstandsloser Führung im Dienst erhebliche finanzielle Nachteile entstehen. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Während seiner vier Jahre beim Bund füllte der Mann in fünf nachgewiesenen Fällen den Tank seines Autos und erklärte dann dem Tankwart, kein Geld bei sich zu haben. Er wolle wiederkommen und dann bezahlen – was er aber nie tat. In einem Fall zeigte er bei dem Tankbetrug zum Nachweis seiner Zahlungswilligkeit sogar seinen Dienstausweis vor.

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Damit aber war das Fass übergelaufen. Die Befehlshaber seines Wehrbereichskommandos befürchteten, in der Öffentlichkeit könnten, wenn das Fehlverhalten des Unteroffiziers weiter toleriert werde, grundlegende Zweifel an der Rechtstreue der Soldaten der Bundeswehr entstehen. Der Stabsunteroffizier habe schuldhaft seine soldatische Dienstpflicht verletzt, sich außerdienstlich so zu verhalten, dass die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erforderten, nicht ernsthaft beeinträchtigt würden, befand auch das Gericht.
Verwaltungsgericht Mainz AZ: 6 K 405/06.MZ

 
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