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TippspielUnteroffizier fristlos entlassen
Tankbetrug hinreichender Grund
Dienst ist Dienst, und Schnaps ist Schnaps – aber nicht so bei der Bundeswehr. Ein Stabsunteroffizier, der mit seinem privaten Pkw mehrfach die Zeche an der Tankstelle prellt, erhält zu Recht die fristlose Entlassung vom Bund. Selbst wenn das kurz vor dem regulären Ablauf seiner Dienstzeit als Soldat auf Zeit passiert und ihm dadurch trotz ansonsten anstandsloser Führung im Dienst erhebliche finanzielle Nachteile entstehen. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Während seiner vier Jahre beim Bund füllte der Mann in fünf nachgewiesenen Fällen den Tank seines Autos und erklärte dann dem Tankwart, kein Geld bei sich zu haben. Er wolle wiederkommen und dann bezahlen – was er aber nie tat. In einem Fall zeigte er bei dem Tankbetrug zum Nachweis seiner Zahlungswilligkeit sogar seinen Dienstausweis vor.
Verwaltungsgericht Mainz AZ: 6 K 405/06.MZ
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