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Streit um das elterliche Sorgerecht

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Streit um das elterliche Sorgerecht

„Sexuelle Neigung Privatsache“
Die besondere Vorliebe eines Elternteils für Sado-Masochismus steht einem gemeinsamen Sorgerecht der getrennt lebenden Erziehungsberechtigten für ihre Kinder nicht entgegen. Solange die sexuelle Veranlagung keine negativen Auswirkungen auf den Nachwuchs hat, ist sie reine Privatsache. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) beschlossen.

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Ein getrennt lebendes Ehepaar hatte gerichtlich um das jeweils alleinige Sorgerecht für seine vierjährigen Zwillinge gestritten. Der Mann diffamierte dabei seine Noch-Ehefrau wegen ihrer sexuellen Vorlieben für Sado-Masochismus. Diese Neigungen der Kindsmutter „beeinträchtigten das Schamgefühl der Zwillinge und sexualisierten sie unangemessen“, so der Mann. Seine Frau sei daher in ihrer Erziehungsfähigkeit eingeschränkt, und das Sorgerecht müsse allein ihm zugesprochen werden. Doch das sahen die Richter am OLG Hamm ganz anders.

Die sexuelle Neigung eines Elternteils zum Sado-Masochismus sei Privatsache und führe für sich allein genommen noch nicht zu einer Disqualifikation als Sorgerechtsinhaber, so der Beschluss des Oberlandesgerichts.
Dafür müsste sich der Lebenswandel des Erziehungsberechtigten vielmehr konkret auf das Kindeswohl auswirken. Doch das habe man im vorliegenden Fall nicht feststellen können, so die Richter. Denn die Frau habe ihr Sexualleben vom Lebensraum ihrer Kinder klar getrennt. Zu diesem Ergebnis sei das Jugendamt gekommen, das wiederholt unangemeldete Hausbesuche bei der Mutter und ihrem neuen Freund unternommen habe. Dabei habe die Behörde keinerlei Hinweise auf eine „sexualisierte Umgebung“ finden können. Die Kindeseltern müssten sich trotz der bestehenden Konflikte auch in Zukunft das Sorgerecht für die Zwillinge teilen, teilte der Anwalt-Suchservice mit.
Oberlandesgericht Hamm AZ: 10 UF 147/04

 
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