Kontakt

·

ePaper

·

Shop

·

Fußball-Tippspiel

Startseite

|

|

Nichtrauchertatif erschlichen

Schrift
Drucken Versenden Empfehlen auf:    


Nichtrauchertatif erschlichen

– Anzeige –
Ihre Anzeige hier



Meistgelesene Artikel








Sohn geht nach Tod der Mutter leer aus
Raucher aufgepasst! Wer einer Lebensversicherung gegenüber falsche Angaben über seinen Zigarettenkonsum macht, riskiert den Versicherungsschutz.
Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte eine langjährige Raucherin bei Versicherungsabschluss im Antragsformular die Frage nach Tabakkonsum in den letzten zwei Jahren verneint. Dadurch schloss sie eine Lebensversicherung nach günstigem ,Nichtrauchertarif‘ ab, anstatt den in der Versicherungsbranche üblichen ,Raucheraufschlag‘ zu zahlen. Tragischerweise verstarb die Frau ein Jahr später an Lungenkrebs. Da ihr Sohn Bezugsberechtigter war, verlangte er von der Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme von 26000 Euro ausgezahlt zu bekommen.
Doch die hatte ihre Zweifel. Nach gründlicher Recherche fand die Versicherung heraus, dass die Frau jahrelang stark geraucht hatte. Sie monierte den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung und verweigerte dem Sohn die Auszahlung. Der zog darauf vor Gericht. Das LG Coburg wies die Klage des Sohnes ab.

Das Beweisverfahren habe gezeigt, dass die verstorbene Mutter bereits zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses eine langjährige Raucherin gewesen sei, so das Gericht. Die Versicherte habe sich somit mit einer Lüge den günstigen Nichtrauchertarif erschlichen. Erst mit der Gewissheit an Krebs erkrankt zu sein, habe sie ihren Tabakkonsum gestoppt. Doch diese späte Einsicht ändere nichts mehr an der Vertragssituation des bezugsberechtigten Sohnes, so die Richter. Der habe keinen Zahlungsanspruch gegenüber der Versicherung, weil die den Vertrag wirksam angefochten habe.
Landgericht Coburg AZ: 11 O 220/06




 
  Leserkommentare
Schreiben Sie einen Kommentar



Empfehlen auf: Facebook Twitter

Haus

Immobilien aus der Region

Immobilien-Angebote

Finden Sie Ihre Immobilie: Wohnungen und Häuser mieten, vermieten, kaufen und verkaufen.






Zeitungstitel wählen Schließen

Wählen Sie Ihren Zeitungstitel: