·
ePaper·
Shop·
TippspielNichtrauchertatif erschlichen
Sohn geht nach Tod der Mutter leer aus
Raucher aufgepasst! Wer einer Lebensversicherung gegenüber falsche Angaben über seinen Zigarettenkonsum macht, riskiert den Versicherungsschutz.
Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte eine langjährige Raucherin bei Versicherungsabschluss im Antragsformular die Frage nach Tabakkonsum in den letzten zwei Jahren verneint. Dadurch schloss sie eine Lebensversicherung nach günstigem ,Nichtrauchertarif‘ ab, anstatt den in der Versicherungsbranche üblichen ,Raucheraufschlag‘ zu zahlen. Tragischerweise verstarb die Frau ein Jahr später an Lungenkrebs. Da ihr Sohn Bezugsberechtigter war, verlangte er von der Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme von 26000 Euro ausgezahlt zu bekommen.
Das Beweisverfahren habe gezeigt, dass die verstorbene Mutter bereits zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses eine langjährige Raucherin gewesen sei, so das Gericht. Die Versicherte habe sich somit mit einer Lüge den günstigen Nichtrauchertarif erschlichen. Erst mit der Gewissheit an Krebs erkrankt zu sein, habe sie ihren Tabakkonsum gestoppt. Doch diese späte Einsicht ändere nichts mehr an der Vertragssituation des bezugsberechtigten Sohnes, so die Richter. Der habe keinen Zahlungsanspruch gegenüber der Versicherung, weil die den Vertrag wirksam angefochten habe.
Landgericht Coburg AZ: 11 O 220/06
Leserkommentare
Schreiben Sie einen Kommentar




