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Schlechte Stimmung nach Online-Klavierkauf

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Schlechte Stimmung nach Online-Klavierkauf

Schnäppchen entpuppte sich als Fehlkauf
Wer in einer Internetauktion ein Musikinstrument ersteigern will, sollte an die Beschreibungen der Onlineanbieter nicht zu große Erwartungen knüpfen, warnt der Anwalt-Suchservice.

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Ein Hobbymusiker hatte im Auktionshaus eBay einen über 85 Jahre alten Stutzflügel des Fabrikats Förster für 1000 Euro entdeckt. Weil der Onlineanbieter das Musikinstrument als „alles in allem funktionsfähig“ beschrieb, hielt der Mannes für ein Schnäppchen. Er kaufte den Flügel und ließ ihn für weitere 600 Euro nach Hause transportieren. Als das Musikgerät endlich in seinem Wohnzimmer stand, traute der Mann seinen Augen und vor allem seinen Ohren nicht. Es offenbarte Risse im Resonanzboden, in der Bassstegbrücke und im Stimmstock. Außerdem war der Flügel nicht auf die heute gängige Höhe von 44 Hz stimmbar und konnte die Stimmung nicht halten. Die gute Stimmung des Käufers war daraufhin auch verschwunden. Er forderte vor Gericht seine Unkosten von rund 1600 Euro gegen Rücknahme des Klaviers.

Das LG Coburg wies die Forderung des Mannes zurück. Der Stutzflügel sei – gemessen an seinem Alter – für den Hausgebrauch voll funktionsfähig, so die Richter. Das habe ein Sachverständiger bestätigt. Die vorhandenen Risse im Resonanzboden und im Steg änderten nichts daran. Lediglich für einen Profimusiker sei das antike Instrument nicht geeignet, so das Gericht. Doch das sei zwischen den Geschäftspartnern auch nicht vereinbart worden. Der Onlineanbieter habe lediglich die Funktionsfähigkeit des Klaviers zugesichert und schließlich Wort gehalten.
Landgericht Coburg AZ: 32 S 85/06

 
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