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TippspielSchlechte Stimmung nach Online-Klavierkauf
Schnäppchen entpuppte sich als Fehlkauf
Wer in einer Internetauktion ein Musikinstrument ersteigern will, sollte an die Beschreibungen der Onlineanbieter nicht zu große Erwartungen knüpfen, warnt der Anwalt-Suchservice.
Das LG Coburg wies die Forderung des Mannes zurück. Der Stutzflügel sei – gemessen an seinem Alter – für den Hausgebrauch voll funktionsfähig, so die Richter. Das habe ein Sachverständiger bestätigt. Die vorhandenen Risse im Resonanzboden und im Steg änderten nichts daran. Lediglich für einen Profimusiker sei das antike Instrument nicht geeignet, so das Gericht. Doch das sei zwischen den Geschäftspartnern auch nicht vereinbart worden. Der Onlineanbieter habe lediglich die Funktionsfähigkeit des Klaviers zugesichert und schließlich Wort gehalten.
Landgericht Coburg AZ: 32 S 85/06
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