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Genervter Richter wird laut und vergreift sich im Ton

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Genervter Richter wird laut und vergreift sich im Ton

„Sie werden sowie fressen müssen, was ich entscheide“: Wortwahl stellt Unparteilichkeit in Frage
Den Mund offenbar zu voll genommen hat ein Richter, wenn er in der Gerichtsverhandlung vollmündig verkündet: „Sie werden sowieso fressen müssen, was ich entscheide.“ Auch eine besonders angespannte Verhandlungsatmosphäre kann ihn dann nicht mehr vom Vorwurf der Befangenheit freisprechen. Das hat der Bundesgerichtshof beschlossen.

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In der ursprünglichen Verhandlung vor dem Berliner Kammergericht ging es um Zahlungsforderungen eines Steuerberaters gegenüber einer Klientin. Die Auseinandersetzung spitzte sich zu, und der betreffende Richter sah den einzigen Ausweg in der Androhung einer Vertagung. Wobei er, weil er bei der heftigen Auseinandersetzung im Saal einfach kein Gehör fand, die Stimme erheblich anhob und sich zu den umstrittenen Worten hinreißen ließ. Mit der für den Richter fatalen Folge, dass ihm das Verfahren nun von Rechts wegen entzogen wurde.

„Prozessparteien sind nämlich berechtigt, einen Richter und seine Entscheidungen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wenn seine Unparteilichkeit in Frage gestellt ist“, erklärte eine Rechtsanwältin dazu. Allerdings kommen dafür nur objektive Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung solche Befürchtungen wecken können.

Dies sahen die obersten Bundesrichter als gegeben an. Denn selbst wenn die unangemessene Wortwahl sich rein aus der Situation ergeben haben sollte, musste doch der Eindruck entstehen, der Richter habe sich angesichts der drastischen Wortwahl bereits abschließend festgelegt und sei nicht mehr bereit, die zur Entscheidung stehenden Fragen im Lichte der ihm unterbreiteten Argumente unvoreingenommen und kritisch zu prüfen.
Bundesgerichtshof Az. IX ZB 60/06

 
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