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Ärmere Kinder müssen die Schularbeiten am Esstisch machen

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Ärmere Kinder müssen die Schularbeiten am Esstisch machen

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Richter: Das sei in einkommensschwachen Haushalten so üblich
Ein Schreibtisch gehört nicht zum lebensnotwendigen Mobiliar für ein schulpflichtiges Kind. Das hat das Sozialgericht Aachen im Fall eines allein stehenden Vaters entschieden, in dessen Haushalt seine beiden Söhne eingezogen waren.
Der arbeitslose Mann hatte dafür bereits eine Beihilfe zur Anschaffung von zwei Kinderbetten und zwei Kleiderschränken erhalten. Jetzt wollte er für den schulpflichtigen Jungen noch einen kindgerechten Schreib- und Arbeitsplatz erstreiten. Vergebens. Nach Ansicht der Richter sei der Bedarf für das Möbelstück nicht erkennbar, da der Mann sowohl über einen eigenen Schreibtisch als auch über einen Esstisch verfüge. Es könne Kindern zugemutet werden, die Hausaufgaben am Esstisch zu erledigen. Zumal das nach Ansicht der Richter „in Haushalten niedriger Einkommensgruppen nicht unüblich“ sei. Auch dass ein Kind unter diesen Umständen die Hausaufgaben möglicherweise nur dann erledigen kann, wenn es im Wohnzimmer hinreichend ruhig ist, konnte die Richter nicht umstimmen. Es stehe in der Macht der Eltern, auf die erforderliche Ruhe hinzuwirken.
Sozialgericht Aachen AZ: S 11 AS 96/06




 
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