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TippspielÄrmere Kinder müssen die Schularbeiten am Esstisch machen
Richter: Das sei in einkommensschwachen Haushalten so üblich
Ein Schreibtisch gehört nicht zum lebensnotwendigen Mobiliar für ein schulpflichtiges Kind. Das hat das Sozialgericht Aachen im Fall eines allein stehenden Vaters entschieden, in dessen Haushalt seine beiden Söhne eingezogen waren.
Sozialgericht Aachen AZ: S 11 AS 96/06
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