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TippspielSperma-Entnahme vor Operation
Kosten müssen erstattet werden
Droht einem Mann nach einem medizinisch notwendigen Eingriff möglicherweise die Zeugungsunfähigkeit, kann er sich zuvor Spermien entnehmen und einfrieren lassen. Die Kosten dafür müssen ihm ebenso wie die für die eigentliche Behandlung erstattet werden.
Bundesverwaltungsgericht AZ: 2 C 11.06
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