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TippspielHund beißt Hund – Wesenstest angeordnet
Mischling hatte „über das natürliche Maß hinausgehendes Angriffspotenzial“
Ein Hund, der einen Artgenossen angefallen und mit erheblichen Bisswunden verletzte, muss zum Wesenstest. Denn bei dem Mischlingstier könne es sich um einen Hund handeln, der eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe entwickelt habe und der deshalb als gefährlicher im Sinne des Gesetzes anzusehen sei.
Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße AZ: 5 L 1662/06.NW
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