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Hund beißt Hund – Wesenstest angeordnet

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Hund beißt Hund – Wesenstest angeordnet

Mischling hatte „über das natürliche Maß hinausgehendes Angriffspotenzial“
Ein Hund, der einen Artgenossen angefallen und mit erheblichen Bisswunden verletzte, muss zum Wesenstest. Denn bei dem Mischlingstier könne es sich um einen Hund handeln, der eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe entwickelt habe und der deshalb als gefährlicher im Sinne des Gesetzes anzusehen sei.

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So begründete das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße jetzt diese Entscheidung. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wurde die Halterin eines Boxer-Mischlings damit dazu verurteilt, ihr an einem Beißüberfall auf einen anderen Hund beteiligtes Tier sofort der örtlich zuständigen Polizeihundestaffel vorzustellen. Nach dem Landesgesetz über gefährliche Hunde kann die Vorführung und Begutachtung durch die Polizeihundestaffel angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Gefährlichkeit eines Hundes bestehen. Diese Voraussetzung sei hier gegeben.
Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße AZ: 5 L 1662/06.NW

 
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