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TippspielÄrger wegen leerer Batterie
Herzkranker Mann im Pech
Eine leere Batterie ist keine Erkrankung. Zumindest kein unerwartet eintretender Krankheitsfall, wenn es sich dabei um den Energieschwund eines vor 14 Jahren eingesetzten Herzschrittmachers handelt. Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht München einer Reiserücktrittsversicherung Recht gegeben, die einem verhinderten Urlauber keine Reisestornierungskosten auszahlte.
Sein erstes Gerät wurde nach sieben Jahren ausgewechselt, das nächste lief bis zum hier verhandelten Schadensfall schon fast doppelt so lange, bis die Batterie erschöpft war und der Mann umgehend zur neuerlichen Implantation stationär in die Klinik musste. Allerdings gerade zu dem Zeitpunkt, da er eine zweimonatige Urlaubsreise nach Fuerteventura gebucht hatte. Und trotz der ordnungsgemäß abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung verweigerte ihm der Reiserücktrittsversicherer die Stornierungskosten.
Ein Versicherungsfall sollte laut Vertrag nur bei einer unerwartet eingetretenen schweren Erkrankung vorliegen, erklärt dazu ein Experte. Denn ein Herzkranker, der mit einem 14 Jahre alten Schrittmacher herumlaufe, müsse dagegen jeden Augenblick auf den Ausfall des lebenswichtigen Rhythmusgebers gefasst sein.
Amtsgericht München AZ: 242 C 37052/05
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