·
ePaper·
Shop·
TippspielKahlschlag per Kettensäge
Grenzbepflanzung des Nachbarn muss ersetzt werden
Wuchern Nachbars Sträucher in den eigenen Garten herüber, darf man die überstehenden Zweige abschneiden. Bevor man zur Heckenschere greift, muss man allerdings dem Eigentümer der nachbarlichen Gewächse eine angemessene Frist setzen, den Wildwuchs selbst zu beseitigen.
Landgericht Coburg AZ: 32 S 83/06
Leserkommentare
Schreiben Sie einen Kommentar







23.12.2011
