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TippspielSchlüpfrige Fotos: Sexuelle Belästigung
Fristlose Kündigung eines Chefs ist rechtens
Für den Tatbestand einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz bedarf es nicht des körperlichen Kontakts. Es reicht aus, wenn etwa ein Vorgesetzter seiner Mitarbeiterin pornografische Bilder zeigt und vorschlägt, derartige Aufnahmen auch von ihr anzufertigen.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein AZ: 3 Sa 163/06
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