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Tippspiel20 bis 30 Bewerbungen zumutbar
Mutter wollte Befreiung von Unterhaltspflicht erreichen
Ein unterhaltspflichtiger, arbeitsloser Elternteil muss die Arbeitssuche wie einen Vollzeitjob ausüben und notfalls auf kostengünstige Bewerbungen per E-Mail ausweichen. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg in einem Fall beschlossen. Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, wollte sich eine 46-jährige Mutter gerichtlich von der Unterhaltspflicht gegenüber ihrer 16-jährigen Tochter – die beim Vater wohnte – befreien lassen.
Oberlandesgericht Brandenburg, AZ: 10 UF 133/05.
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