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Nach Scheidung Privatdetektiv angesetzt

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Nach Scheidung Privatdetektiv angesetzt

Bisheriger Unterhalt vom Ex-Ehemann ist hinfällig
Auch nach einer Scheidung muss sich der Job eines von den Ex-Ehepartnern beauftragten Privatdetektivs nicht erschöpfen.

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Lässt ein geschiedener Ehemann seine Ex-Frau von einem Profi observieren, weil er zu Recht vermutet, das von ihr angegebene 400-Euro-Einkommen entspreche nicht der Wahrheit, so kann er im Falle des Erfolges nicht nur mit einer richterlichen Kürzung seiner Unterhaltszahlungen rechnen. Die Frau hat sogar die Kosten für ihre geheime Ausschnüffelung selbst zu zahlen. So hat das jetzt das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Der Fall: Ein Mann hatte dem Detektivbüro einen klar auf die berufliche Tätigkeit seiner ehemaligen Frau begrenzten Beobachtungsauftrag erteilt – zu einem Stundensatz von 39 Euro zuzüglich der Fahrkosten. „Damit sahen die Koblenzer Richter die ihnen in einem solchen Fall wichtige Angemessenheit der privaten Observation gewahrt“, erklärte ein Experte. Zumal das Detektivbüro seinem Auftraggeber im Beobachtungszeitraum tatsächlich eine Vollzeit-Arbeit der Frau nachweisen konnte. Weil sich daraus ein eigenes monatliches Arbeitsentgelt von rund 910 Euro netto ergab, wurde die bisherige Unterhaltspflicht des Ex-Mannes in Höhe von 574 Euro von den Richtern für hinfällig erklärt. Und die bei der erheblichen Schummelei ertappte Frau muss sogar noch die Detektivkosten in Höhe von knapp 1600 Euro tragen.
Oberlandesgericht Koblenz AZ: 11 WF 99/06

 
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