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TippspielKostenloser Gepäcktransport
Reiseveranstalter haftet für Zusage
„Versprochen ist versprochen“, dachte sich wohl ein passionierter Golfspieler, als er von einem Reiseveranstalter die Kosten für den vom Reisebüro zugesagten Gratis-Transport seiner Golfschläger gerichtlich zurückforderte.
Amtsgericht Bad Homburg AZ: 2 C 1824/05
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