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TippspielBeim Heizen des Zimmers verünglückt
Lehrerin im Pech
Kommt es beim Beheizen des heimischen Arbeitszimmers zu einem Unfall, so ist das kein Dienstunfall. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die Begründung der Richter: Es fehle die geforderte Dienstbezogenheit.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg AZ: OVG 4 B 16.05
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