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TippspielAustausch von Bodenfliesen
Mieter muss kein kunterbuntes Flickwerk akzeptieren
Mieter müssen es nicht dulden, dass der Vermieter zur Ausbesserung des Küchenbodens einzelne Fliesen verwendet, die erheblich von der Farbtönung der übrigen Bodenplatten abweichen.
Die Instandhaltungspflicht der Vermieterin sei aber auch nicht nur auf die Gebrauchsfähigkeit der Wohnung beschränkt. Sie habe bei Reparaturen vielmehr auch auf den optischen Eindruck zu achten. Die Vermieterin, so der Amtsrichter, sei zwar nicht dazu verpflichtet, den gesamten Boden zu erneuern. Sie müsse für den Austausch einzelner Bodenfliesen aber solche Ersatzplatten verwenden, die untereinander farbgleich seien. Außerdem seien die beiden neu verlegten Fliesen – wenn schon keine völlige Übereinstimmung mit dem restlichen Boden erreichbar sei – zumindest farblich und von der Struktur her bestmöglich auf diesen abzustimmen.
Amtsgericht Hamburg-Altona AZ: 314 b C 105/05
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