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TippspielTeure Armbanduhr nachts im Zug gestohlen
Schlafen in leerem Abteil kann grob fahrlässig sein – Versicherung muss nicht zahlen
Wer sich nachts in einem leeren Zugabteil schlafen legt und eine wertvolle Uhr offen sichtbar am Arm trägt, handelt grob fahrlässig. Im Fall eines Diebstahls muss die Versicherung nicht zahlen.
Oberlandesgericht Düsseldorf AZ: I-4 U 12/05
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