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TippspielHörschaden nach Popkonzert
4500 Euro Schmerzensgeld
Dass der Liveauftritt einer Boygroup einem weiblichen Teenie das Denkvermögen rauben kann, ist bekannt. Dass das Mädchen dabei das Hörvermögen sogar langfristig einbüßt, gehört sicher zu den Folgeerscheinungen, die nicht passieren dürfen, die sich aber immer wieder einstellen.
Laut Expertenmeinung bestehen Gesundheitsgefahren schon ab einem Pegelausschlag von 90 dB (A). Ein Mitverschulden der Frau schlossen die Richter aus.
Oberlandesgericht Koblenz AZ: 5 U 1324/00
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