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Hörschaden nach Popkonzert

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Hörschaden nach Popkonzert

4500 Euro Schmerzensgeld
Dass der Liveauftritt einer Boygroup einem weiblichen Teenie das Denkvermögen rauben kann, ist bekannt. Dass das Mädchen dabei das Hörvermögen sogar langfristig einbüßt, gehört sicher zu den Folgeerscheinungen, die nicht passieren dürfen, die sich aber immer wieder einstellen.

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Ein Fan litt nach einem Pop-Konzert unter einer hochgradigen, lärmtraumatischen Innenohrschädigung mit Tinnitus an beiden Ohren und an Schwindelsymptomen. Das Mädchen verklagte den Veranstalter des Konzerts und bekam rund 4500 Euro Schmerzensgeld, weil laut Oberlandesgericht Koblenz der Schallpegel von bis zu 104 Dezibel (dB) in unmittelbarer Boxennähe einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Konzertveranstalters zuzurechnen ist.

Laut Expertenmeinung bestehen Gesundheitsgefahren schon ab einem Pegelausschlag von 90 dB (A). Ein Mitverschulden der Frau schlossen die Richter aus.
Oberlandesgericht Koblenz AZ: 5 U 1324/00

 
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