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Tierschutz hat Vorrang

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Tierschutz hat Vorrang

Nistplätze
Der Tierschutz hat in Deutschland eine besondere Bedeutung. Das musste auch ein Unternehmer, Inhaber eines Einkaufszentrums, vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) erfahren. Der Unternehmer hatte an der Fassade des Einkaufszentrums verschiedene Schwalbennester entdeckt und diese beseitigt. Die Aktion allerdings rief Naturschützer auf den Plan, die den Firmenchef mit dem Ziel verklagten, dass den Vögeln künstliche Nisthilfen zur Verfügung gestellt würden.

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Der Firmenchef indes argumentierte, dass es durch die Schwalben zu einer erheblichen Verunreinigung seines Eigentums gekommen sei. Deshalb verweigerte er den Nestersatz. Vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht musste er sich allerdings geschlagen geben. Die Tier- und Naturschützer bekamen Recht. Der Firmenchef musste also an der Gebäudeaußenfassade künstliche Nistplätze für die Schwalben installieren.
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht AZ: 8 ME 65/04

 
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