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TippspielTaschenlampen-Pflicht auf dunkler Dorfstraße
Kein Schmerzengsgeld nach schwerem Sturz in der Nacht
Fußgänger müssen sich auf dunklen Straßen vorsichtig fortbewegen und ihre Wegstrecke notfalls mit einer Taschenlampe nach Stolperfallen ausleuchten. Das hat das Landgericht Bonn entschieden.
Als die Gemeindeoberen nicht zahlen wollten, zog sie vor Gericht. Das Landgericht Bonn wies die Schmerzensgeldklage ab. Die Gemeinde habe ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt, so das Urteil. Eine vollständige Sicherung des Verkehrsraumes sei praktisch unmöglich und könne daher rechtlich nicht gefordert werden. Deswegen, so die Richter, müsse sich der Straßenbenutzer den äußeren Verhältnissen anpassen und bei Dämmerung eine Taschenlampe benutzen. Außerdem, so das Gericht, sei der Frau der marode Zustand der spärlich beleuchteten Straße bekannt gewesen. Sie hätte den Unfall durch erhöhte Aufmerksamkeit vermeiden können.
Landgericht Bonn AZ: 2006 – 1 O 175/06.
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