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TippspielReiserücktritt nach Panik-Attacke
Versicherung darf Psychiatrie-Gutachten verlangen
Wer vor dem Abflug des Flugzeugs eine Panik-Attacke bekommt und nicht mitfliegen kann, erhält in der Regel die Stornierungskosten für die gebuchte Reise zurück, wenn er eine Reiserücktrittsversicherung hat. Die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline warnt jedoch: Dem Versicherer ist in diesem Fall das spezielle Gutachten eines Facharztes für Psychiatrie vorzulegen – das einfache Attest eines Allgemeinmediziners reicht nicht aus. Die Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Klausel in den meisten Reiserücktritts-Verträgen wurde jetzt bestätigt.
Landgericht München AZ: 13 S 5055/06
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23.12.2011
