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Reiserücktritt nach Panik-Attacke

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Reiserücktritt nach Panik-Attacke

Versicherung darf Psychiatrie-Gutachten verlangen
Wer vor dem Abflug des Flugzeugs eine Panik-Attacke bekommt und nicht mitfliegen kann, erhält in der Regel die Stornierungskosten für die gebuchte Reise zurück, wenn er eine Reiserücktrittsversicherung hat. Die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline warnt jedoch: Dem Versicherer ist in diesem Fall das spezielle Gutachten eines Facharztes für Psychiatrie vorzulegen – das einfache Attest eines Allgemeinmediziners reicht nicht aus. Die Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Klausel in den meisten Reiserücktritts-Verträgen wurde jetzt bestätigt.

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Damit wurde die Klage eines Mannes zurückgewiesen, der vor dem Flughafen beim Anblick der Flugzeuge plötzlich eine starke Beklemmung verspürt hatte. „Ich war wie gelähmt und konnte mich nicht mehr vom Auto hin zur Abfertigungshalle bewegen“, erklärt er vor Gericht. Zwei Tage später suchte er einen Internisten auf und legte dessen Attest der Versicherung vor. Die verlangte aber einen Experten-Befund, dass tatsächlich eine schwer wiegende psychische Erkrankung vorgelegen habe, und verweigerte die Zahlung – mit Zustimmung des Gerichts. Anders als körperliche Beschwerden seien psychische Erkrankungen wesentlich schwerer zu beurteilen. „Und daher ist es gerechtfertigt, die Diagnose einer Panik-Attacke nur einem Facharzt für Psychiatrie zu überlassen“, erklärten Experten das Urteil. Wer den Spezialisten nicht aufsucht, handelt zumindest grob fahrlässig – insbesondere angesichts des ausdrücklichen und verständlichen Wunsches des Versicherers.
Landgericht München AZ: 13 S 5055/06

 
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