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TippspielHalbwaisenrente nach DNA-Analyse
Keine Genehmigung zur Exhumierung der Leiche
Die Exhumierung eines Leichnams, um per Gen-Analyse den Anspruch auf eine Waisenrente zu belegen, liegt nicht in der Kompetenz eines Sozialgerichts.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen AZ: L 8 RA 31/03
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