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Gericht stärkt Banken

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Gericht stärkt Banken

Darlehensvergabe
Ein Darlehensvertrag ist grundsätzlich rechtswirksam, auch wenn er für den Kauf einer sittenwidrig überteuerten Wohnung genutzt wird.

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Eine Ausnahme gelte nur, wenn der Käufer beweisen könne, dass dem Kreditinstitut die sittenwidrige Überteuerung bekannt war, so das Oberlandesgericht Frankfurt. Es wies die Klage eines Wohnungskäufers auf Rückabwicklung des Darlehensvertrages ab. Der Käufer meinte, dass ihn seine Bank hätte warnen müssen. Daher sei der Vertrag nichtig.

Das Gericht war jedoch anderer Auffassung. Selbst bei unerfahrenen Kunden müsse eine Bank nicht über mögliche Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung eines Darlehens aufklären.
Oberlandesgericht Frankfurt: 9 U 77/04

 
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