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TippspielEinmal Jagdhund, immer Jagdhund
Versicherung muss für Biss zahlen
Ein Jagdhund bleibt auch kurz vor seinem Tod ein Jagdhund. Diesen Spruch fällten die Richter des Landgerichts Mannheim, gegenüber einer Versicherung. Die bestritt, dass ein altersschwacher Rauhaardackel als Jagdhund versichert sein kann.
Laut Rechtsexperten beweist das Urteil, dass eine nicht eindeutig formulierte Versicherungsbedingung im Zweifelsfall zu Gunsten des Versicherten ausgelegt wird. Dort stand nämlich geschrieben, dass der Versicherungsschutz so lange bestehe, wie ein Hund noch „jagdlich brauchbar“ sei. Dieser Passus war jedoch nicht weiter ausgeführt oder erläutert.
Das Landgericht vertrat aber die Auffassung, dass selbst der Jagdhund, der sich nicht mehr im täglichen Jagdeinsatz befinde, vom Charakter her immer ein Jagdhund sei und somit für diesen Fall Versicherungsschutz bestehe.
Landgericht Mannheim AZ: 1 S 176/05
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