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Einmal Jagdhund, immer Jagdhund

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Einmal Jagdhund, immer Jagdhund

Versicherung muss für Biss zahlen
Ein Jagdhund bleibt auch kurz vor seinem Tod ein Jagdhund. Diesen Spruch fällten die Richter des Landgerichts Mannheim, gegenüber einer Versicherung. Die bestritt, dass ein altersschwacher Rauhaardackel als Jagdhund versichert sein kann.

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In dem Fall hatte sich ein recht agiler 15-jähriger Hund in einen Nachbarn des Hundehalters verbissen. Die Versicherung verweigerte dem Hundehalter nun den Versicherungsschutz. Der Grund sei recht einfach: Der muntere, aber ergraute Vierbeiner hätte im Alter seine Eigenschaften als Jagdhund verloren und damit auch den Versicherungsschutz, weil er ja schließlich als Jagd- und nicht als Schoßhund versichert worden sei.

Laut Rechtsexperten beweist das Urteil, dass eine nicht eindeutig formulierte Versicherungsbedingung im Zweifelsfall zu Gunsten des Versicherten ausgelegt wird. Dort stand nämlich geschrieben, dass der Versicherungsschutz so lange bestehe, wie ein Hund noch „jagdlich brauchbar“ sei. Dieser Passus war jedoch nicht weiter ausgeführt oder erläutert.

Das Landgericht vertrat aber die Auffassung, dass selbst der Jagdhund, der sich nicht mehr im täglichen Jagdeinsatz befinde, vom Charakter her immer ein Jagdhund sei und somit für diesen Fall Versicherungsschutz bestehe.
Landgericht Mannheim AZ: 1 S 176/05

 
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