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TippspielSchadensersatzansprüche nach drei Jahren verjährt
Anleger müssen Schadensersatzforderungen nach einer fehlerhaften Beratung innerhalb von drei Jahren geltend machen. Andernfalls erlöschen die Ansprüche, so ein Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Im verhandelten Fall ließ sich eine Anlegerin von einem Bankmitarbeiter beraten und erwarb im Februar 2000 Fondsanteile vom Neuen Markt.
Bundesgerichtshof AZ: XI ZR 170/04
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