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TippspielTeures Silberbesteck
Entschädigungsgrenzen beachten
Das sprichwörtliche Tafelsilber gehört in einer Hausratversicherung zu den Gegenständen, die in einer Klausel über Wertsachen von einer Entschädigungsgrenze betroffen sind.
Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin kann nämlich vorausgesetzt werden, dass der Eigentümer eines wertvollen Bestecks im Werte von 15287 Euro von sich aus versteht, dass sein Tafelsilber unter die Beschränkung der üblichen Wertsachen-Klausel fällt. „Hat der Versicherungsnehmer dennoch Zweifel, muss er bei Abschluss des Versicherungsvertrages eben konkret nachfragen“, erklärte ein Fachmann. Der Versicherte könne nicht erwarten, dass eine Aufzählung des Versicherungsvertreters vollzählig sei. Und – wie in diesem Fall – vor Gericht damit zu argumentieren, der Mann von der Versicherung habe ja während des Beratungsgesprächs sogar selbst mit dem umstrittenen Besteck gegessen, ändert an dieser Rechtslage auch nichts. Ein zu verurteilender Beratungsfehler liegt jedenfalls nicht vor.
Kammergericht Berlin AZ: 6 U 79/06









15.04.2012
