Martinusschule: Gutes Gespräch

be Bramsche/Osnabrück. Erst ging es hoch her, dann siegte die Vernunft: Im Fall der von den Eltern heftig kritisierten Lehrkraft an der Bramscher Martinusschule bemühen sich alle...
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Lutherkirche sagt Kunstaktion ab

hin Osnabrück. „Schade.“ Wortgleich reagierten gestern Pastor Martin Wolter und die Künstlerin Karin Maria Zimmer auf das Scheitern des umstrittenen Kunstprojektes „Botschaft“ in...
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Globales Entsetzen über einen radikalen US-Pastor, der zum Jahrestag der Anschläge vom 11. September öffentlich den Koran verbrennen will: Nicht nur die US- Regierung zeigte sich empört,...
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Lesung in Potsdam

Osnabrück. Sind etliche Ausländer integrationsunwillig? Und falls es so ist, wo genau liegt das Problem, wenn ein Teil der Bevölkerung sich nicht eingliedern kann oder will? Nach den...
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Martinusschule: Gutes Gespräch
be Bramsche. Erst ging es hoch her, dann siegte die Vernunft: Im Fall der von den Eltern heftig kritisierten Lehrkraft an der Martinusschule bemühen sich alle Beteiligten jetzt um eine...
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Kunstprojekt "Botschaft"

hin/epd Osnabrück. Die Lutherkirche ist immer für eine Überraschung gut. Der „etwas andere Gottesdienst“ – mal stumm, mal mit Szenen aus Theaterstücken und Filmen, mit einem Blueskonzert...
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Bad Rothenfelde. „Einheitliche klare Regeln müssen her, das heißt im Klartext, entweder gibt es nirgendwo Radwege oder überall.“ Mit deutlichen Worten hat Ortspolizist Dietmar Schlieter zu...
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Auch dann, wenn der Versicherungsvertreter beim Vertragsabschluss in einer Aufzählung, was alles unter diese Klausel fällt, das Silberbesteck nachweislich nicht extra erwähnt hat.
Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin kann nämlich vorausgesetzt werden, dass der Eigentümer eines wertvollen Bestecks im Werte von 15287 Euro von sich aus versteht, dass sein Tafelsilber unter die Beschränkung der üblichen Wertsachen-Klausel fällt. „Hat der Versicherungsnehmer dennoch Zweifel, muss er bei Abschluss des Versicherungsvertrages eben konkret nachfragen“, erklärte ein Fachmann. Der Versicherte könne nicht erwarten, dass eine Aufzählung des Versicherungsvertreters vollzählig sei. Und – wie in diesem Fall – vor Gericht damit zu argumentieren, der Mann von der Versicherung habe ja während des Beratungsgesprächs sogar selbst mit dem umstrittenen Besteck gegessen, ändert an dieser Rechtslage auch nichts. Ein zu verurteilender Beratungsfehler liegt jedenfalls nicht vor.
Kammergericht Berlin AZ: 6 U 79/06